Versteigerer / Pfandleiher
Wer selbstständig das Geschäft des Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, benötigt eine Erlaubnis. Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis.
Informationen des BayernPortals: